Ladendiebstahl Videobeweis

4 Antworten

Der die Aufnahmen gemacht hat hat Besitzrecht auf das Bild. Muß nicht gelöscht werden. Der Dieb kann nichts machen. Macht er was gesteht er seine Tat darin schon indirekt ein und du hast seinen Namen.

Gibt im Netz auch Anprangerseiten wo man das Bild hochladen kann um Druck aufzubauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da hängen abgs wenn du rein gehst und damit nimmst du sie auch an.

Manche Unternehmen haben eine Gesichtstracking Software.

Miese Karten

Die Aufnahme von dir beim Ladendiebstahl darf so lange gespeichert werden wir die Polizei sie für Ermittlungen gegen dich braucht.

Der Inhaber hat das Hausrecht. Er kann die Aufnahmen behalten bis sie verschimmeln. Unwichtig, ob er am Eingang darauf hin weist, es ist sein Eigentum, welches du betrittst.