Ladendiebstahl Videobeweis
Frage
Beim Ladendiebstahl zwar nicht direkt erwischt, aber Videoaufzeichnung
Wie lange darf diese Aufnahme gespeichert werden bei einem Verdacht ,?
Was gilt, wenn am Eingang keine Angabe zu erkennen ist, dass in diesem Geschäft Videoüberwachung ist ?
4 Antworten
Der die Aufnahmen gemacht hat hat Besitzrecht auf das Bild. Muß nicht gelöscht werden. Der Dieb kann nichts machen. Macht er was gesteht er seine Tat darin schon indirekt ein und du hast seinen Namen.
Gibt im Netz auch Anprangerseiten wo man das Bild hochladen kann um Druck aufzubauen.
Da hängen abgs wenn du rein gehst und damit nimmst du sie auch an.
Manche Unternehmen haben eine Gesichtstracking Software.
Miese Karten
Die Aufnahme von dir beim Ladendiebstahl darf so lange gespeichert werden wir die Polizei sie für Ermittlungen gegen dich braucht.
Der Inhaber hat das Hausrecht. Er kann die Aufnahmen behalten bis sie verschimmeln. Unwichtig, ob er am Eingang darauf hin weist, es ist sein Eigentum, welches du betrittst.