Laden von E-Autos an der am Fahrbahnrand stehenden Ladesäule?
Dürfen bei geparkten Autos am Fahrbahnrand außer dem zugelassenen Rückspiegel noch weitere Gegenstände in den Fahrbahnbereich ragen, wie die geöffnete Klappe für die Steckdose und die zu einer Schleife gebogenen Anschlussleitung, die ein Hängenbleiben von anderen Verkehrsteilnehmern wie Fahrrädern verursachen können?
1 Antwort
Natürlich dürfen die das, da das zum Betrieb des Fahrzeuges nötig ist und somit auch Teil der Typzulassung.
Natürlich darf man keine Stolperfallen erzeugen oder das Kabel wie eine Wäscheleine über Verkehrswege führen.
Aber der Ladedeckel und der Stecker mit Kabel darf schon abstehen, so weit das nötig ist.
So lange andere Verkehrsteilnehmer den geforderten Seitenabstand einhalten, gibt es da auch kein Problem.
Manche Modelle haben aber leider den Anschluss auf der falschen Seite. Nämlich links auf der Straßenseite. Das erfordert nicht nur längere Kabel, sondern ist bei Hauptstraßen auch nicht ganz ungefährlich, wenn man da auf der Fahrbahnseite rumfummeln muss.