Kusssmiley?
Mir hat heute eine alte Bekanntin mit einem Kusssmiley zum Geburtstag gratuliert. Geantwortet habe ich ebenfalls mit einem Kusssmiley.
Nun ist meine Freundin sauer.
Ist sie im Recht oder übertreibt sie?
18 Stimmen
4 Antworten
Das ist doch Blödsinn. Sie wird sicher auch mit ihren Freundinnen mit so Smileys schreiben. Wo ist das Problem?
Das ist für mich keine Situation für "Recht haben". Ihr hat es einfach nicht gefallen, du solltest sie mal darauf ansprechen wieso sie sich so daran gestört hat bzw. vor was sie Angst hat.
Jetzt mal nur reine Annahme: Ich weiß z.B. dass du sonst nie diesen Smiley verwendest und auf einmal taucht ein weiblicher Name auf, denn ich nicht kenne, und da benutzt du ihn...Da kann ich schon verstehen dass da im Kopf ein Fragezeichen auftaucht wer das ist und was das soll ;) Oder du bist dafür bekannt mal etwas zu viel zu flirten....
Hängt aber immer vom Level der potentiellen Eifersucht ab, ich fänds jetzt auch nicht besonders geil wenn mein Freund jedem zweiten Mädel sowas rausschickt und würde ihn drauf ansprechen (allerdings nicht in der Angst dass er was anstellt, sondern dass er anderen Mädchen da Hoffnungen machen könnten und das es nur Stress gibt)
Also wenn du deiner Freudin nie Kusssmileys sendest ist es etwas verstaendlich. Aber ansonsten ist das eher Kindergarten. Ein Kusssmiley bedeutet ja nicht, dass du die Person kuessen willst...
Wenn es sie so sehr aufregt kannst du es fuer sie in Zukunft ja lassen, aber ich finde das laecherlich.
Ich benutze bei Gratulationen und Danksagungen oft Herzen usw. sowohl bei Frauen und bei Maennern und meiner Freundin ist das egal.
Weder noch. Sie hat das recht sauer zu sein wann immer sie will. Eine wirkliche Grundlage hat das aber nicht. Ihre Eifersucht hat wahrscheinlich tieferliegende Gründe als ein Emoji.
Ja sehe ich auch so, dass da mehr dahinter steckt und sie nicht diese eine Smiley auf die Palme gebracht hat. Sondern dass davor schon was vorgefallen ist wo sie Anstoß dran gefunden hat (und vermutlich für sich behalten hat)
Ein Recht dazu haben etwas zu tun und und recht haben sind jedoch nicht das gleiche.
Als Mensch hat sie natuerlich das Recht Gefuehle usw zu haben. Ob zB der "Anschiss" an den Freund berechtigt ist, ist jedoch was anderes.