Kurzkontrolle nach Rückgabe kaputt machen?

1 Antwort

Das zerknitterte Blatt ist vielleicht weniger der Grund, als der Ausraster

Ja für solche Ausraster (und konkret genommen Beschädigung von Schuleigentum) darf man einen Verweis erteilen. Geh hin, entschuldige dich und hoffe aufs Beste

Cdt6373 
Fragesteller
 02.12.2021, 21:37

ich hab aber nicht rumgeschrien oder ich hab das Blatt genommen und in mein Rucksack reingesteckt

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LePetitGateau  02.12.2021, 21:38
@Cdt6373

Dem Lehrer wird kaum was aufgefallen sein wenn du das Blatt nur unsanft in die Tasche geschoben hast.

Ein Ausraster ist ein Ausraster. Von Schreien war ja nicht die Rede

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