kurzarbeit durch Corona kriese?

5 Antworten

Zeitarbeitsfirma haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Aber: aktuell ist geplant rückwirkend zum 1. März dennoch Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitsfirmen einzuführen. Ob dies bereits beschlossen ist, kann ich dir momentan noch nicht sagen.

Generell zum Thema Kurzarbeit. Du bekommst nach wie vor deinen Lohn vom Arbeitgeber. Für die Stunden, die du nicht arbeitest bezahlt Papa Staat 60 % (bzw. 67% bei Arbeitnehmer mit Kindern) deines normalen Lohnes als Kurzarbeitergeld. in der Realität ist die Berechnung ein wenig komplizierter mit einem fiktiven Nettogehalt.

Dein Arbeitgeber zahlt dir auch das Kurzarbeitergeld aus, holt sich das aber von der arbeitsagentur zurück. Du bekommst also keine zwei Überweisungen.

Leiharbeiter sind bei uns abgemeldet worden, so daß auch Kurzarbeitergeld beantragt werden mußte

Überstunden sollen auf 0 gefahren werden.

Normalerweise hat die Leihfa. ein Risiko nach § 615 BGB als Unternehmen.

Mußt Du gucken, ob Du auch Überstunden nehmen sollst oder auch Kurzarbeitergeld mit 60% als Lediger oder 67 % mit Kindern-Verheiratet vom Arbeitsamt beantragen sollst

Wenn es nicht reicht, noch Wohngeld beantragen

Wenn der Arbeitgeber nicht aufstockt, erhältst du ca. soviel Geld wie ein Arbeitsloser. ALG 1

Auch, wenn du nicht arbeitest.

Es könnte auch sein, dass an einigen Tagen Arbeit angeordnet wird.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

Da findest Du alles Wichtige.

Auch Gewerkschaften etc haben Info dazu online.

Gastro trifft es ja echt hart.. ich wünsch Dir alles Gute!

19andy89 
Fragesteller
 19.03.2020, 19:10

Danke dir und für den link

Ja wer selbstständig ist hat echt ein problem ich hoffe und bete das alles bald vorbei ist

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Das steht drin - Du bekommst Kurzarbeitergeld.