Kurz vorher vom Kauf zurückgetreten, jetzt droht der Verkäufer mit Mahnbescheid. Hat er dafür eine Berechtigung?
Ich wollte Bücher im Wert von ca.30 Euro kaufen, habe aber kurz vor Überweisung und Absendung der Artikel abgesagt. Nun droht der Verkäufer mit einem Mahnbescheid. Gibt es dafür irgendeine Berechtigung? Ich habe anständig den Kauf storniert.
1 Antwort
Privat.
Mit dem abgeschlossen Kaufvertrag bist du die Verpflichtung eingegangen die Ware anzunehmen und zu bezahlen, § 433 Abs. 2 BGB.
Bei einem privaten Verkäufer hast du kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Gewerbetreibenden im Fernabsatzgeschäft.
Ich habe anständig den Kauf storniert.
Du kannst nicht einseitig den Kauf stornieren bei privat. Das geht nur gemeinsam mit Zustimmung des Verkäufers.
Gibt es dafür irgendeine Berechtigung?
Ja, § 433 Abs. 2 BGB mit dem geschlossenen Kaufvertrag zwischen euch.