Kunstunterricht: Muss ich mir eine Gipsmaske machen lassen

4 Antworten

Die Pflicht zur Schulbildung, welche sich aus dem gesellschaftlichen Interesse der Förderung des selbständigen Denkens und Vermittlung demokratischer Prinzipien ergibt, ist höher zu gewichten als das private Interesse des Gutaussehens während des Schultages. Die Lehrperson kann sich deshalb auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, was eine geringfügige Einschränkung der physischen Integrität der SchülerInnen im Rahmen künstlerischen Tätigkeiten im Unterricht rechtfertigt. Die Verpflichtung zur Arbeit mit Gips liegt im Rahmen der Verhältnissmässigkeit, weshalb eine kurzzeitige Verunstaltung des Gesichts in Kaif zu nehmen ist.

Die Beschwerde wegen Arbeit mit Werkstoffen - namentlich Gips oder verwandten Materialen - aufgrund persönlicher Aversion diesen gegenüber und Angst vor kurzzeitiger Verunstaltung der visuellen Erscheinung der Persönlichkeit wird deshalb abgewiesen.  ;)

Naja ist ja eigentlich unterricht und bei uns wäre das so das wir wenn wir das nicht machen eine 6 bekommen würden. Aber könnt ja mal mit eurer lehrerin reden oder halt lehrer reden ob ihr das nach der letzten stunde machen könnt oder einfach zuhause. Aber dieses zeug bleibt ja nicht ewig in eurem gesicht sondern kommt auch wieder ab und ihr könnt euch dann ja wieder sauber machen, oder halt nachschminken whatever. Lehrer sind ja auch nur menschen ich würde es einfach mal mit reden probieren :')

Ich würde euer Problem eurem Verbindungslehrer vortragen, oder euren Klassensprecher beauftragen mit dem Kunstlehrer zu sprechen. Ich denke, dass eure Ansicht nicht unbegründet ist, aber einfach den Unterricht zu boykottieren ist auch fragwürdig.

Man darf bestimmt seine Meinung dazu abgeben doch ein spezielles Recht, dass der Lehrer/die Lehrerin es nicht machen darf gibt es wahrscheinlich nicht.