Kündigung nach BGB?

3 Antworten

Die gesetzliche Kuendigungsfrist (BGB) betraegt fuer den Arbeitnehmer ausserhalb einer vereinbarten Probezeit immer 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende (du kannst es dir aussuchen).

Du kannst zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen, musst halt nur die 4 Wochen Frist einhalten.

BGB §622 Abs.1:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

(1)Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

So steht es im BGB 622