Kündigung nach BGB?
Hallo kann mir jemand sagen bis wann ich nach GBG kündigen kann. In meinen Arbeitsvertrag steht nur Kündigung nach BGB drin. Nun weiß ich nicht ob ich zum 15 oder zum Monatsende kündigen muss. Das Arbeitsverhältnis habe ich zum Monatsanfang Oktober 2020 begonnen und Lohn wird zum letzten des Monats gezahlt.
3 Antworten
Die gesetzliche Kuendigungsfrist (BGB) betraegt fuer den Arbeitnehmer ausserhalb einer vereinbarten Probezeit immer 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende (du kannst es dir aussuchen).
Du kannst zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen, musst halt nur die 4 Wochen Frist einhalten.
BGB §622 Abs.1:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(1)Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
So steht es im BGB 622