Krankschreibung vom Arzt zum Krankekasse?

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Das geht elektronisch. Du kannst zur Not auch deine Krankenkasse anrufen und nachfragen ob Sie es erhalten haben.

Du teilst deinem Arbeitgeber mit, von wann bis wann dein Arzt dich krankgeschrieben hat. Also die Daten der AU. Dein Arbeitgeber kann dann mit diesen Daten bei deiner Krankenkasse die eAU abrufen. Er bekommt dann also von der Krankenkasse die Rückmeldung, ob für die genannten Daten eine AU vorliegt oder nicht.

Wenn keine AU vorliegt, wird dein Arbeitgeber sicherlich auf dich zukommen und dich darauf ansprechen, dass keine Krankschreibung vorliegt. In diesem Fall kannst du dann von deinem Arzt eine erneute Ausfertigung der AU erhalten und deinem Arbeitgeber vorlegen. Zudem bekommt man bei vielen Ärzten auch immer noch die eigene Ausfertigung der AU auf Papier mit. Die kann man in diesem Fall auch nutzen, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen. Allerdings Vorsicht: auf dieser Ausfertigung steht die Diagnose drauf! Die darf und sollte man vorher schwärzen.