Kommanditisten Haftung?

2 Antworten

Sobald der Kommanditist seine Einlage vollständig geleistet hat, haftet er Gläubigern der KG gegenüber nicht mehr zur unmittelbar. Seine Haftung ist dann auf seine Gesellschaftseinlage beschränkt. § 171 (1) HGB

Damit wäre A aus der unmittelbaren Haftung raus.

Die Haftungsbeschränkung von B ist noch nicht ins Handelsregister eingetragen. Ein Gläubiger, der dennoch von B als neuem Gesellschafter (nicht Kommanditist) der KG erfährt, könnte ihn unmittelbar in Haftung nehmen. Aus dem Gesellschaftsvertrag hätte B aber einen Ausgleichsanspruch gegenüber den Mitgesellschaftern, insbesondere gegenüber den Komplementären. § 176 (2) HGB

Anastasia318 
Fragesteller
 01.04.2022, 13:19

Danke für die Antwort, hätte nur noch ne kurze Frage. Wenn Kommanditist A seine Einlage noch nicht komplet eingezahlt hat (7000 € von 12000 €), ergibt sich die Resthaftung in Höhe von 5.000 €?

Nachdem Ausscheiden, haftet er trotzdem nach $160 HGB obwohl seine Anteil verkauft wurde?

0
RobertLiebling  01.04.2022, 13:24
@Anastasia318

Solange er im Handelsregister eingetragen ist, haftet er (Vertrauensschutz des HR). Somit könnte er noch bis 5.000 € unmittelbar in Haftung genommen werden.

0
Hackebeil96  01.04.2022, 21:33
@RobertLiebling

Es müsste auch ein Nachfolgevermerk eingetragen werden, weil ansonsten die Erwartung geweckt wird, es bestünden zwei Hafteinlagen.

1
RobertLiebling  01.04.2022, 21:57
@Hackebeil96

Das stimmt, vielen Dank für die Ergänzung. Es geht ja um eine Sonderrechtsnachfolge, wenn der neue dem früheren Gesellschafter durch direkte Zahlung dessen Anteil abgekauft hat.

Im vorliegenden Fall war aber im HR noch gar nichts geändert worden, sodass dies (noch) keine Rolle spielt.

1

Kommandantisten haften immer nur mit dem Kapital, welches sie in das Unternehmen eingebracht haben.

A haftet nicht mehr. Er hat eine Forderung an B - sofern B den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat. B haftet für etwaige Verbindlichkeiten des Unternehmens in Höhe des eingebrachten Kommanditanteils und hat den Kaufpreis an A zu bezahlen.