Kollektivstrafe auf Arbeit?

4 Antworten

Eine Kolektivstrafen ist verfassungswidrig

Nein das ist nicht erlaubt. Das musst du definitiv NICHT zahlen!

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Quelle: Handelsblatt

Nein sowas geht nicht. An deiner Stelle würde Ich schriftlich dies erläutern sowie klar machen , dass du zudem am besagten Tag auch nicht anwesend warst.