Kollektivstrafe auf Arbeit?

4 Antworten

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Quelle: Handelsblatt

Nein sowas geht nicht. An deiner Stelle würde Ich schriftlich dies erläutern sowie klar machen , dass du zudem am besagten Tag auch nicht anwesend warst.

Eine Kolektivstrafen ist verfassungswidrig

Nein das ist nicht erlaubt. Das musst du definitiv NICHT zahlen!