Körperverletzung, wie hoch ist man da bestraft?
Servus,
Habe an einem Fasching Nachtumzug einem Security Mitarbeiter eine schwere Nasenbeinprellung mit der Faust verursacht, wurde daraufhin von jemand anderem mehrfach ins Gesicht geschlagen. Es fing so an, als ich raus gegangen bin zum pinkeln (keine Freunde waren dabei) wurde ich anscheinend der Security aggressiv die mich daraufhin vom Festplatz verweisten, ich hab das jedoch nicht akzeptiert und einem Security mit Arbeiter die o.g Aktion verursacht. Danach wurde ich von der Polizei in Gewahrsam genommen (diese Kosten habe ich schon gezahlt) heute kam der Brief von einem Rechtsanwalt das der Schaden bei ihm noch nicht komplett sumiert sind aber ich schon 800 Euro überweisen muss. Die Polizei stellte bei mir einen Alkohwert von etwa 2.2 Promille fest. Das ist das erste Mal das ich eine Prügelei hatte.
Auf was kann ich mich da alles gefasst machen? Wie hoch wird die Strafe etwa sein?
2 Antworten
Versuch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, Brüche sind schwere Körperverletzung, die Kosten schwanken da massiv und wenn der Prozess schlecht läuft ist auch eine Haftstrafe möglich.
(...) Brüche sind schwere Körperverletzung (...)
So ein Unsinn! Eine schwere KV liegt nur dann vor, wenn ein Punkt aus dem Katalog des § 226 StGB erfüllt ist. Ein Bruch ist da nicht aufgeführt. Zudem wird in der Frage von einer Prellung berichtet, nicht von einem Bruch.
Anwaltskosten der Gegenseite, Schmerzensgeldansprüche der Gegenseite. Solltest du das alles bezahlen, kann es ohne Gericht erledigt sein, falls die Gegenseite klagen muss so entstehen Gerichtskosten, sowie eine Geldstrafe von gewissen Tagessätzen die sich nach deinem Einkommen richten.
Habe von der Polizei noch nichts gehört, gilt das dann trozdem als straftat?