Kleingewerbe?
Hallo,
momentan beziehe ich Bafög und wollte mal fragen wie das ist wenn ich zB Flyer austeile „wir finden ihre katze“ also jetzt als Beispiel. Man bietet also den Service an in dem Fall eine Karte zu finden.
müsste man sowas anmelden, da würde man ja kein Bafög mehr bekommen
Frage 2: müsste man sowas anmelden wenn es unentgeltlich ist?
1 Antwort
Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.
Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.
Somit dürfte klar sein:
Fall 1 ist anzumelden, Fall 2 nicht