Klasse überspringen?

2 Antworten

Dem stehen möglicherweise formalrechtliche Bedenken entgegen. Das Bestehen des Klassenziels der 9. Klasse wäre dann ausschließlich von den Leistungsergebnissen des 2. Halbjahrs abhängig. Für bestimmte Fächer brauchst du aber sicher eine Eingewöhnungsphase. Dafür ist dann nicht viel Zeit. Wenn sich am Ende des Schuljahrs aber herausstellen sollte, dass du den Anforderungen des Überspringens nicht gewachsen warst, dann hast du weder die 9. noch die 8. Klasse bestanden. Ob es rechtlich möglich wäre dir schon zum Halbjahr das Erreichen des Klassenziels der 8. Klasse zu bestätigen, ist mir unbekannt. Prinzipiell könnte man dies durch Ersatzprüfungen erzwingen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Lehrer, bereit sind sich diesen zusätzlichen Aufwand anzutun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.