Kita, Schwanger, BV?
Hallo zusammen,
ich bin grade ein bisschen ratlos.. ich befinde mich im 5 Monat. Meinem AG habe ich bereits am 13.07 von meiner SSW erzählt. Dieser hat mich erst letzte Woche als Schwanger gemeldet. Nun hat der Betriebsartz gesagt ich darf solange nicht mehr mit den Kindern zusammen arbeiten, bis meine Immunität getestet worden ist (Röteln, Masern, Ringelröteln….)
ich sollte wohl Montag die Ergebnisse bekommen. Nun wurde ich solange ins Büro versetz, was eig. Gut ist. Jedoch habe ich keine richtigen Aufgaben. Ich soll Sachen kopieren oder Bilder malen :/. Und das macht mir absolut kein Spaß. Falls meine imunität nicht vollständig ist müsste ich eig. Weiterhin in Büro arbeiten. Aber leider haben die gar keine Aufgaben da für mich. Ich kenne in meinem Umkreis nur Frauen die sofort ein BV. Bekommen haben
kennt sich jemand damit aus oder hat bereits Erfahrung gemacht ?
PS: ich arbeite in der ü3 Gruppe jedoch sind wir in den Pausen auch mit den u3 Gruppen gemischt.
1 Antwort
Artikel 1. § 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen MuSchRiV (Mutterschutzrichtlinienverordnung) besagt unter (1), dass der Arbeitgeber rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren, die Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 dieser Verordnung gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen muss.
Jedes Unternehmen ab einem Beschäftigten muss die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG für alle Tätigkeiten bzw. jeden Arbeitsplatz durchführen, unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Frauen beschäftigt werden oder jemals eine Frau eingestellt wird. Diese Pflicht gilt also auch für Unternehmen, in denen ausschließlich Männer tätig sind.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf also nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen.
Erzieherinnen werden aufgrund des erhöhtes Infektionsrisiko in der Regel ab der offiziellen Feststellung der Schwangerschaft durch einen Arzt vom Arbeitgeber in ein generelles Beschäftigungsverbot geschickt.
Denn solange die serologische Blutuntersuchung nicht ergeben hat, dass die Erzieherin über ausreichenden Immunschutz verfügt, darf sie nicht im Kinderdienst tätig sein.
Die betroffene Erzieherin kann aber auch in anderen zumutbaren Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden, bei denen kein Infektionsrisiko besteht, z.B. in der Verwaltung.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!