Hallo, ich wollte wissen ob man als Zimmermädchen (Halbtagsarbeit) schon früher aufhören kann zu arbeiten?

3 Antworten

Zunächst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Wenn du befürchtest, dass bei Fortdauer der Beschäftigung dein Leben oder deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet ist, solltest du mit deinem FA ein individuelles Beschäftigungsverbot besprechen.

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn).

Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft und eine schöne Geburt!

Die in Deinem Arbeitsvertrag stehende Stundenzahl mußt Du schon ableisten, einfach früher gehen ist nicht ratsam.

Nicht das ich früher nach hause gehe sondern ob ich ein bv bekomme

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Wie schwer ist dein Putzeimer?

Zieht es im Bauch, wenn du Betten beziehen mußt?

Kannst du Pausen machen?


Keine pause, ja ich muss auch täglich 20kg kanister (putzmittel) heben, ich bekomme auch in den zimmern kaum hilfe

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@bibslog

Ab zum Arzt und ein Arbeitsverbot ausstellen lassen. Du bekommst dein Geld weiter, jedoch nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse. Das sind ganz normale Lohnersatzleistungen. Dein Arbeitgeber hat auch finanziell keine Nachteile, er zahlt mit seinen Beiträgen in die Umlagefinanzierung ein.

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