Kirchenbescheinigung
Mein Sohn lebt seit 13 Jahren mit seiner Frau(Niederländerin)in den Niederlanden und ist dort auch gemeldet und arbeitet auch dort,hat seine deutsche Stadtsbürgerschaft immer behalten.Nun soll er hier in Deutschland Pate an seinem Neffen werden,dafür braucht er eine Bescheinigung das er ev.Kirchenmitglied ist.Deutschland verwaist ihn an die Niederlande und die wiederrum an Deutschland.Was nun ? Kann uns jemand einen Rat geben? Montag wollen wir es Bei der deutschen Botschaft versuchen. Vielen Dank im vorraus.
3 Antworten
Seine Taufurkunde müsste im Familienstammbuch sein. Falls das nicht vorhanden ist, kann das Pfarramt der Gemeinde, wo er getauft wurde, die Bescheinigung geben.
Dass er konfirmiert ist , müsste er auch nachweisen können. In der Regel bekommt man da eine Bescheinigung. Das kann aber das Pfarramt machen, wo er konfirmiert wurde.
Pate wird man in der ev. Kirche nur, wenn man getauft und konfirmiert wird.
Da er in Holland wohnt, hat er seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland und ist de facto kein Mitglied einer deutschen Kirche. Es sei denn, er ist Mitglied einer deutschen Auslands-Gemeinde in NL, z. B. in Den Haag. Er zahlt ja auch keine Kirchensteuer. Deswegen soll er vom holländischen Pfarramt die Zugehörigkeit zur dortigen Gemeinde schriftlich einholen. Die Kirche heißt: Protestantse Kerk in Nederland, PKN. Die Bescheinigung kann aber nur ausgestellt werden, wenn der dortige Pfarrer die Tauf- und Konfirmations-Urkunden sieht. Wenn dein Sohn aber die Gemeinde am Ort nie gesehen hat, und wenn er weder getauft noch konfirmiert sein sollte, dann weiß ich nicht, wie der holländische Pastor ihm was ausstellen soll.
Die deutsche Botschaft hat mit dieser Kirchenzugehörigkeit nichts zu tun.
Gibt es denn keine Taufurkunde von ihm? Da steht doch drin, daß er christlich ist....ob nun evangelisch oder katholisch. Oder muss er keine Kirchensteuern zahlen? Auch das beweist seine Mitgliedschaft. Eine Kirchenbescheinigung wird sonst aber überlicherweise NIE verlangt. Ist der Pastor aus dem Mittelalter?
.Leider wird hier diese Bescheinigung verlangt.
Wieso "leider"? Soll es in der Kirche keine Ordnung geben, jeder darf Pate werden und ein Kind im christlichen Glauben erziehen, egal wo er herkommt? Wie soll der taufende Pfarrer denn prüfen, das der Pate sein Taufversprechen verantwortlich abgeben kann?
Du musst dir zunächst klar werden, welches Dokument du genau benötigst. Eine Patenbescheinigung bekommst du vom Wohnsitzpfarramt, einen Taufschein vom Taufpfarramt.
Da er nicht mehr hier in Deutschland gemeldet ist,zahlt er auch keine Kirchensteuer,er bekommt auch keine Benachrichtgungen um an Wahlen teilzunehmen.Leider wird hier diese Bescheinigung verlangt.