Kinterreligiösen zurückzahlen?
Guten Tag,
Ich brauche bitte ein bisschen Hilfe,
Meine Schwester lebt in Belgien sie ist alleinstehend von 4 Kindern,ein Kind davon ist auf Vater Wohnsitz angemeldet,
Vir ein paar Tage hat meine Schwester einen Brief von Amt bekommen und sie muß fast 5000 Euro Kindergeld zurückzahlen weil das kind auf Vater Wohnsitz angemeldet obwohl das kind bei seiner mutter die ganze Zeit ist.
Das Amt möchte das Geld auf einmal haben (keine Ratenzahlung)und wenn meine Schwester das nicht bezahlen möchte bzw kann wird auch das Kindergeld von anderen Kindern angestrichen 😑.
Im Belgien sind die Gesetze fast wie bei uns daswegen Frage ich hier vielleicht kann jemanden mir helfen.
Meine Schwester ist total geschockt und ich wollte mich ein bisschen schlau machen.
2 Antworten
Wenn das Kind beim Vater gemeldet ist, dann steht ihm das Kindergeld zu.
Bei unberechtigtem Bezug von Kindergeld kann es sich um Steuerhinterziehung handeln.
Unklar, warum das Kind beim Vater also gemeldet ist und die Mutter das Geld bekommt. Somit haben sie ja auch falsche Angaben gemacht.
Warum wurde das Kind beim Vater gemeldet, das wird ja wohl einen Grund haben. Es kann nicht schaden einen Beweis beizubringen, daß das Kind zwar woanders gemeldet war, aber immer bei ihr gelebt hat, und den beim Amt vorzulegen. Ich glaube kaum daß es legal ist, den anderen Kindern das Kindergeld zu streichen oder wegzunehmen, um die Rückzahlung für das eine zu finanzieren. Sie sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der auf solche Dinge spezialisiert ist.