Kinterreligiösen zurückzahlen?

2 Antworten

Wenn das Kind beim Vater gemeldet ist, dann steht ihm das Kindergeld zu.

Bei unberechtigtem Bezug von Kindergeld kann es sich um Steuerhinterziehung handeln.

Unklar, warum das Kind beim Vater also gemeldet ist und die Mutter das Geld bekommt. Somit haben sie ja auch falsche Angaben gemacht.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Warum wurde das Kind beim Vater gemeldet, das wird ja wohl einen Grund haben. Es kann nicht schaden einen Beweis beizubringen, daß das Kind zwar woanders gemeldet war, aber immer bei ihr gelebt hat, und den beim Amt vorzulegen. Ich glaube kaum daß es legal ist, den anderen Kindern das Kindergeld zu streichen oder wegzunehmen, um die Rückzahlung für das eine zu finanzieren. Sie sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der auf solche Dinge spezialisiert ist.