Kinovorstellung bis nach 24 Uhr mit 16 Jahren?

3 Antworten

Theoretisch müssten sie auch darauf achten aber das hatte ich bis jetzt noch nie erlebt und dürfte kein Problem sein. So gesehen müssten man darauf achten das man den Saal um die Zeit verlässt aber wie gesagt das macht keiner.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan
Bananenseppp 
Fragesteller
 28.02.2024, 21:42

Also ich komme ohne Probleme rein und werde auch nicht von Personal drauf aufgefordert zu gehen?

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ScarletWitch1  28.02.2024, 22:01
@Bananenseppp

Ja, du kommst ohne Probleme rein. Und die MA kommen auch nicht in den Saal um Leute dann rauszubefördern. Wenn sie Kontrollieren würden, dann würden sie einen gar nicht erst reinlassen, weil sie wissen das man während der Vorstellung nicht auf die Uhr achtet um zu schauen ob man raus muss noch können sie im Saal sehen wer eigentlich nicht mehr drin sein müsste.

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Bananenseppp 
Fragesteller
 28.02.2024, 22:08
@ScarletWitch1

Aber was, wenn sie kontrollieren, weil sie ja wissen dass es bis nach um 0 uhr geht?

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ScarletWitch1  28.02.2024, 23:34
@Bananenseppp

War schon öfters in Vorstellungen die bis Mitternacht gingen und habe das noch nie erlebt und da waren auch Personen die unter 18 waren und die auch keine Volljährige Begleitung hatten. In solchen Fällen bei denen die Filme bis nacht Mitternacht geht müssten sie theoretisch Kontrollieren wie alt die Leute sind und ob jüngere ggf. einen Erziehungsberechtigen dabei haben bzw. eben den Muttizettel und eine Volljährige Person dabei ist und falls jemand alleine ist dürfte man ger nicht erst in den Saal rein sondern müsste die Karte an der Kasse gegen einen Film tauschen der früher endet.

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Danach dürfen Jugendliche unter 14 Jahren nur bis 20:00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren nach 22:00 Uhr und Jugendliche unter 18 nach 00:00 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein.

Ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Begleitperson darf man dich gar nicht erst rein lassen. Laesst man dich doch allein rein und wird erwischt, droht dem Kinobetreiber ein Bussgeld bis zu (theoretisch) 50.000 Euro.