Kino Besuch unter 18 Abern mit Begleitperson?

6 Antworten

Hast du keine Möglichkeit, diese Frage dem Kino zu stellen?

Wenn das Problem nur die 24 Uhr Grenze des Jugendschutzgesetzes ist, so müsste es machbar sein, sofern du "von deinem Vater oder deiner Mutter begleitet wirst oder von einem von diesen beauftragten Erwachsenen".

Eine sichere Auskunft kann dir aber nur das Kino geben, da es natürlich zahlreiche Grenzen und Ausnahmen hierbei gibt.

Larli019 
Fragesteller
 16.03.2018, 16:53

Habe doch gesagt, dass das Kino nicht erreichbar ist, die sind natürlich die ersten, die ich gefragt habe. Da ich aber niemand erreichen kann, durch die Öffnungszeiten dachte ich, frag ich hier nach. Bevor wir nachher dahin fahren

0

Du musst 18 Jahre alt sein, um in diesen Kinofilm gehen zu können.

Anosnsten bekommt das Kino Ärger mit dem Gesetz, da sie Minderjährige nicht in Filme ab 18 hereinlassen dürfen, egal, was deren Eltern dazu sagen.

Sie dürfen es nicht.

Larli019 
Fragesteller
 16.03.2018, 16:36

Der Film ist offiziell ab 16Jahren. Nur da er über Mitternacht hinaus geht, meine ich. Meine Begleitperson ist ja 18 und hätte dann von meinen Eltern eine Erlaubnis auf mich auf zu passen. Sagt das Kino dann auch nein?

0

Natürlich nicht, kannst es nur versuchen und schauen ob dich sie dich reinlassen weil sie denken du bist 18. Wenn der film ab 18 ist, da ist er halt ab 18. Jemand der 10 ist kann ja auch nicht in einen film ab 18 nur weil ein erwachsener dabei ist ;-).

Larli019 
Fragesteller
 16.03.2018, 16:54

Nochmals, der Film ist ab 16.

Oben steht’s nirgends das der Film ab 18 ist. Lediglich, dass ich noch keine 18 bin und der Film über Mitternacht hinaus geht. Das ist auch mein Problem, die Uhrzeit

0

Das geht leider nicht mehr eigene Erfahrung schon gemacht ..... man muss über 18 sein sonst wird das Kino nein sagen.



Hallo,

natürlich geht das. Brauchst von  deinen Eltern einen sogenannten "Muttizettel" (Vereinbarung zur Übertragung der Aufsichtspflicht gemäß Jugendschutzgesetz) mit Kopien der Personalausweise.

"Wann ist eine erziehungsbeauftragte Person notwendig?
Wenn zum Beispiel ein 16-Jähriger in eine Kinovorstellung (FSK16)
möchte, die allerdings erst nach 24:00 Uhr endet. In diesem Fall
darf er die Vorstellung nur besuchen, wenn entweder die Eltern
(personensorgeberechtigt) oder eine erziehungsbeauftragte Person,
die von den Eltern konkret beauftragt wurde („Muttischein“), ihn
begleitet. Diese Übertragung gilt nur für die zeitliche Begrenzung
gemäß Jugendschutzgesetz, nicht für die FSK-Regelung."


"Personensorgeberechtigte Personen sind nur die Eltern.Erziehungsbeauftragte Personen sind Personen über 18 Jahre, die für einen bestimmten Zeitraum (Kinobesuch) von den Eltern die Fürsorge
übertragen bekommen (z.B. ältere Geschwister, Verwandte)."



https://trailer.kinopolis.de/media/pdf/FAQs/fsk_onlineversion_2015.pdf


Liebe Grüße :)