Kinder und Jugendhilfe SGB VII wer hat rechte und pflichten?

1 Antwort

Steht doch da:

Abs.1 - Jeder junge Mensch:

Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Abs.2 - Eltern:

Pflege und Erziehung der Kinder ... Recht der Eltern ... und ... Pflicht

lmontanal 
Fragesteller
 18.02.2024, 23:42

Deshalb verstehe ich die Aufgabe nicht, weil ich es abschreiben könnte, aber 10 sätze dazu schreiben soll

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evtldocha  18.02.2024, 23:56
@lmontanal

Ich bin kein Pädagoge und auch kein Jurist. Aber schon in Absatz 1 fallen mir 2 "und"s auf, dass kann man schon mal erläutern, was man unter den einzelnen mit "und" verbundenen Begriffen verstehen könnte und Fragen aufzuwerfen, ob es dank dieser Formulierungen z.B. möglich wäre, einem Jugendlichen den Besuch einer höheren Schule zu verwehren (was ja immer noch vorkommen soll).

Genauso drängt sich für mich sofort die Frage auf, was verstehen die hier unter "junge Menschen". Bisher sind mir die Begriff "Kind" und "Jugendlicher" juristisch geläufig, aber persönlich ist mir "junger Mensch" noch nie in einem Gesetzestext untergekommen.

(Wie so oft hinterlassen solche Gesetzestexte bei mir mehr Fragen als sie Fragen beantworten)

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