KFZ Brief vs. CoC EG Übereinstimmungsbescheid?

3 Antworten

Nein,
das CoC bzw die EG Übereinstimmungsbescheinigung ist eine BEscheinigung des Hersteller zu einem bestimmten Auto, auch dieses ist auf die Fahrgestellnummer bezogen und nicht übertragbar, das ist bei Auslieferung des Fahrzeuges dabei.

Aus dem Datensatz des CoC wird dann bei der jeweiligen Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief) erstellt, das sind dann amtliche Dokumente, die werden in diesem Fall vom deutschen Staat als amtliche Zulassung ausgegeben.

Würdest Du das Fahrzeug in den Niederlanden zulassen bekommt es auf Grundlage des CoC dort den Kentekenbewijs ausgestellt.

Zusammenfassend:

CoC = Herstellerbescheinigung

Zulassungsbescheinigung = Nachweis der amtlichen Zulassung

Einen Fahrzuegbrief gibt es nur noch bei Fahrzeugen, die bis 2007 zugelassen wurden und noch ununterbrochen zugelassen sind. Alle Fahrzeuge, die danach zugelassen wurden oder umgemeldet wurden haben Zulassungsbescheinigungen.

Auch das ist ein rechtlichener Unterschied, der Fahrzeugbrief war ein Eigentumsnachweis, die Zulassungsbescheinigung ist nur noch ein Halternachweis aber KEIN Eigentumsnachweis.

Salue

Nein. Der Fahrzeugbrief ist ein nationales Zulassungsdokument. Das COC hingegen bestätigt, dass der Wagen für die Länder der EU (und den Ländern die die EU-Vorschriften anwenden (z.B. die Schweiz) homologiert ist.

Das COC braucht man bei Importen und Exporten.

Tellensohn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das ist das eine..

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ein brief ist das..

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derdenker0815 
Fragesteller
 25.12.2018, 10:45

Habe die Info, dass wenn man die "Zulassungsbescheinigung Teil II" hat (also den Brief), dann keine EG Übereinstimmungsbescheinigung braucht. Möchte evtl. mein Privat PKW in Ö anmelden. LG

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