Kennzeichen?
Mein Nummernschild wurde an einem nicht gemeldeten Fahrzeug verwendet und nach dem Unfall von der Polizei beschlagnahmt. Bekomme ich mein Kennzeichen zurück? Das abgemeldetes Fahrzeug war auch auf meinem Namen
2 Antworten
Hast Du das Kennzeichen an dem anderen Auto verwendet?
Dann zieh Dich schon mal warm an.
§ 22 StVG, Kennzeichenmissbrauch(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Ich bin das Auto nicht gefahren und erst später mit bekommen
Das ist ein Kennzeichenmissbrauch. Das Kennzeichen wird beschlagnahmt, entstempelt und zerstört.
Du musst dir für dein zugelassenes Fahrzeug neue Kennzeichen holen.
Deswegen sind die Kennzeichen trotzdem gesperrt, du wirst neue beantragen müssen
Dann musst du dir trotzdem neue Kennzeichen besorgen. Die alten sind Beweise in einem Strafverfahren.
Bis die Geschichte zum Gericht kommt haben wir noch zeit aber ich muss noch zur Arbeit fahren und dafür brauche ich das Kennzeichen