Keine Abiturzulassung. Endet die Schule nach dem Halbjahr?

2 Antworten

In Nordrhein-Westfalen gilt folgendes:

Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

Da du noch nicht volljährig bist, musst du das Schuljahr sowieso noch vollenden.

P.S. Du kannst (ich glaube nicht, dass du musst) auch eine Stufe zurückwandern, sofern du es mit dem Abitur noch über den Weg versuchen möchtest. Haben bei mir auch einige in der Stufe gemacht, die nicht zugelassen wurden. Die sind dann direkt nach den Zeugnissen, welches du auch schon bekommen hast, in die Q1 gegangen.

Ansonsten kannst du, wie du auch schon sagst, den praktischen Teil der Fachhochschulreife in einem Jahr nachholen und hast dann die Fachhochschulreife, umgangssprachlich das Fachabitur.

TheBlackOpsXD 
Fragesteller
 11.01.2019, 13:28

Ich kann also noch nicht von der Schule runter um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu machen, wo verbringe ich denn jetzt den Rest meiner Schulzeit? Weiterhin in meiner Stufe?

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TechnikSpezi  11.01.2019, 20:22
@TheBlackOpsXD

Grundsätzlich kannst du auch woanders deiner Schulpflicht nachgehen. Die Frage ist nur, ob du dort genommen wirst. Der Schulpflicht selbst ist das erst einmal egal, solange du ihr weiter nachgehst.

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cUrLyPrInCeSs  11.01.2019, 13:32

Ich habe das Gymnasium damals auch nach der 12.Klasse verlassen.

Ich habe ein Jahrespraktikum bei der Stadt absolviert und dadurch die Fachhochschulreife erworben.

Aus mir ist trotzdem etwas geworden ;-) Also auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken!!!

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das kommt auf das Recht deines Bundeslandes an

TheBlackOpsXD 
Fragesteller
 11.01.2019, 10:58

Wohne in NRW und bin nicht volljährig

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