Karriere in der Justiz?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst mit einem Fachhochschulstudium Verwaltungswirt im öffentlichen Dienst auf jeden Fall arbeiten.

Als Richter oder Staatsanwältin muss man aber „Volljurist“ sein, also das zweite Staatsexamen haben. Ein Master genügt nicht. Da macht meines Wissens bisher kein Bundesland eine Ausnahme.

In der Justizverwaltung bzw. der allgemeinen Verwaltung kommst Du mit einem Fachhochschul-Abschluss als Verwaltungswirt normalerweise in den „gehobenen“ Dienst. Mit dem Abschluss wirst Du normalerweise auch verbeamtet.

Mit einem FH Master kannst Du mittlerweile auch teilweise in den höheren Dienst, aber regelmäßig nur angestellt. Unterm Strich ist das dann oft weniger als ein Beamter im gehobenen Dienst bekommt.

Zur Vorsicht rate ich bei FH Studiengängen wie „Ius“. Die werden oft nichtmal für die Verbeamtung im gehobenen Dienst akzeptiert. Das ist aber in den Bundesländern unterschiedlich. Schau mal auf zentralen Infoseiten der Länder zu „Laufbahnvoraussetzungen“.Mit Verwaltungswirt müsste das normalerweise klappen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Gutes Vorhaben. Leider wird das menschliche Urteil nicht immer gerecht sein, weil Menschen nicht alle Fakten so kennen, wie Gott sie kennt.