Du kannst mit einem Fachhochschulstudium Verwaltungswirt im öffentlichen Dienst auf jeden Fall arbeiten.

Als Richter oder Staatsanwältin muss man aber „Volljurist“ sein, also das zweite Staatsexamen haben. Ein Master genügt nicht. Da macht meines Wissens bisher kein Bundesland eine Ausnahme.

In der Justizverwaltung bzw. der allgemeinen Verwaltung kommst Du mit einem Fachhochschul-Abschluss als Verwaltungswirt normalerweise in den „gehobenen“ Dienst. Mit dem Abschluss wirst Du normalerweise auch verbeamtet.

Mit einem FH Master kannst Du mittlerweile auch teilweise in den höheren Dienst, aber regelmäßig nur angestellt. Unterm Strich ist das dann oft weniger als ein Beamter im gehobenen Dienst bekommt.

Zur Vorsicht rate ich bei FH Studiengängen wie „Ius“. Die werden oft nichtmal für die Verbeamtung im gehobenen Dienst akzeptiert. Das ist aber in den Bundesländern unterschiedlich. Schau mal auf zentralen Infoseiten der Länder zu „Laufbahnvoraussetzungen“.Mit Verwaltungswirt müsste das normalerweise klappen.

...zur Antwort

Hallo Lucy,

also, Jura ist für den öffentlichen Dienst auf jeden Fall eine gute Wahl. Damit landest Du nämlich gleich in der obersten Liga („höherer Dienst“). Bei vielen anderen Studiengängen (zB IT) wird man im öffentlichen Dienst schlechter bezahlt („gehobener Dienst“). Da gibt es zwar Bestrebungen zur Öffnung, aber meist ist das noch recht festgefahren. Mit einem wirtschaftlichen Studium kann höherer Dienst auch gelingen, dann aber meist angestellt.

Wenn du international was machen willst, gehen mit Jura beim Bund das Auswärtige Amt oder aber was Richtung EU. Im Studium kann man gut über EU-Programme einen Master im Ausland machen, damit kann man schon was anfangen.

Mit Medizin kenne ich mich dagegen gar nicht aus.

VG
ElenT

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.