Frühstudium im Lebenslauf erwähnen?
Ich bin derzeit in der zehnten Klasse im Gymnasium und absolviere parallel zur Schule ein Frühstudium.
Für ein Pflichtpraktikum bewerbe ich mich am Amtsgericht und schreibe gerade eine Bewerbung, die auch einen Lebenslauf umfasst.
Jetzt frage ich mich, ob ich mein Frühstudium im Lebenslauf erwähnen sollte. Offiziell bin ich im Studiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben allerdings besuche ich keine juristischen Kurse sondern Philosophie, da die Zeiten der juristischen Kurse für mich nicht passend sind.
Soll ich im Lebenslauf angeben, dass ich Philosophie studiere, oder einfach schreiben, dass ich im Studiengang Rechtswissenschaften immatrikuliert bin, obwohl das so nicht der ganzen Wahrheit entspricht?
4 Antworten
Weiß nivjt wie das in deinem Bundesland ist aber bei mir war das Pflichtpraktikum damals 3 Tage lang und da bin ich ohne große Probleme ans Amtsgericht gekommen. Im Zweifel wirst du meiner Erfahrung nach also auch wohl ohne Frühstudium angenommen werden.
Dass Du das machst ist ungewöhnlich und hat einen Bezug zu Gerichten. Daher würde ich den Studiengang im Lebenslauf angeben. Du kannst ja im Anschreiben erwähnen, welche Kurse das sind.
Was für einen Abschluss bekommst du dann? In Philosophie oder Rechtswissenschaften? Ich würde das angeben was ich auch belege. Also Philosophie. Schließlich hast du ja keine Ahnung von Recht...
Ich würde es gar nicht angeben.