Kann mir jemand sagen, was ein seitlich aufspringendes Klappmesser ist?
Unterschied zw. seitl. und frontal auspringender Klinge bitte
4 Antworten
Der Unterschied ist dass frontal aufspringende Springmesser in D verboten sind.
Bei seitlich öffnenden Springmessern gibt es eine Ausnahme vom Verbot wenn sie:
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.
Bei OTF (Out to the Front ) kommt die Klinge Vorne raus.
Bei Normalen Springmessern an der Seite.
wie Du schon selbst erklärst: bei ersterem klappt das Messer seitlich raus und nach vorne, während bei letzterem das Messer direkt nach vorne "rausgeschossen" wird ...
Was verstehst du denn nicht?
das eine (Stilett) sieht aus wie ein taschenmesser, das lässt die Klinge durch eine starke spann-Feder seitlich ausklappen, i.d.r. einseitig geschliffen, mittlerweile verboten
ein ausspringendes messer hat i.d.r. ein geschlossenes handstück ubd lässt die Klinge (oft beidseitig geschliffen) nach vorn heraus schnellen - auch diese Waffe ist in D verboten!
Danke für die Einschränkung, ich kenn allerdings nur das ‚klassische’ Stilett, und das gilt als Stich Waffe und ist doch verboten, oder?
wobei ich die Messer Gesetzgebung sehr suspekt finde... ich war letzten Sommer an der Nordsee und dort u.a. in einem Laden für segelzubehör.
und die hatten ein ganzes Regal mit einhändern in allen möglichen Größen ... da waren etliche Messer dabei, die ich pauschal als ‚nicht legal‘ betrachtet habe... oder ist das auf einem Boot als ‚werkzeug‘ wieder etwas anderes?
ich kenn allerdings nur das ‚klassische’ Stilett, und das gilt als Stich Waffe und ist doch verboten, oder?
'Stiletti', also italienische Springmesser, waren mal wegen der schmalen Klinge verboten, da es eine gesetzlich Regelung gab, wonach die Klingenbreite eines Springmessers mindestens 14 bzw. später 20% der Klingenlänge betragen musste. Diese Regelung ist 2008 entfallen.
Seitdem sind Springmesser dann legal, wenn sie seitlich aufspringen und die Klinge weder länger als 8,5 cm noch beidseitig geschliffen ist.
und die hatten ein ganzes Regal mit einhändern in allen möglichen Größen ..
Einhandmesser sind nicht dasselbe wie Springmesser. Einhändig feststellbare Klappmesser kann man legal besitzen, man darf sie aber von wenigen Ausnahmen abgesehen nicht führen.
Gern geschehen. Das deutsche Waffengesetz ist ein ziemlicher Wirrwarr.
Definiere "Einhänder" - die allein mit der Feder, also vorgespannt arbeiten sind die, die nur bis 8,5 und nur einseitig sein dürfen.
Erlaubt
http://www.egun.de/market/item.php?id=6791352
http://www.egun.de/market/item.php?id=6994973
http://www.egun.de/market/item.php?id=6944187
http://www.egun.de/market/item.php?id=6988038
Das hier ist verboten undder Umgang damit eine Straftat, also wohl nicht mehr lange aufzurufen, da sich sicherlich schon die Strafverfolgung da drauf eingeschossen hat, war immerhin ein paar Stunden online und eingutes Beispiel für "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe",
http://www.egun.de/market/item.php?id=7000547
15cm Klinge, gehts noch?
Wie gesagt, die hatten da bestimmt 18-20 Modelle in der Auslage, Größe von ‚Schweizer taschennesser“ bis ‚Buck knive‘
optisch und technisch sagen die in etwa SO aus:
http://www.egun.de/market/item.php?id=6970286
die gab es in verschiedenen Farben und Formen, aber alle mit diesem ‚Daumen bolzen‘ um das schnell öffnen zu können
Meine Fresse..
Setz dich hin und schreib 100x " Ich kenne nicht den Unterschied zwischen einem verdammten stinknormalen EINHANDMESSER ohne vorgespannte Feder und einem SPRINGMESSER in dem eine vorgespannte Feder verbaut ist"
Das ist doch was ganz anderes, das darf man nur nicht führen aber natürlich ohne Altersgrenze besitzen!
Ich glaubs ja nicht...
die seitlich öffnenden sind nur verboten, wenn sie bestimmte Merkmale haben, also nicht generell