kann mir jemand diese Frage bitte beantworten , denn ich komme hier irgendwie nicht weiter?
a) Eine Rampe für Rollstuhlfahrer ist 4,50m lang. Der Neigungswinkel beträgt 3,4°. Welche Höhe wird mit der Rampe überwunden? b) Die Neigung einer Rampe für Rollstuhlfahrer beträgt laut Bauvorschrift maximal 6%. Wurde diese Bestimmung in Teilaufgbabe a) eingehalten? c) Eine Rampe für Rollstuhlfahrer soll höchstens 6m lang sein. Welche höhe kann damit maximal erreicht werden?
2 Antworten
Die Neigung bemisst sich aus dem Winkel, der am Startpunkt mit einer gedachten waagerechten Linie parallel zur Erdoberfläche entsteht. Eine kleine Skizze zeigt dann für x als gesuchtem Term:
sin 3,4° = x /4,5
x = 3,4 * sin 4,5
x ≈ 0,27 m
Es sind also 27 cm Höhenunterschied.
Um die Steigung (Neigung) auszurechnen, musst du mit dem Tangens arbeiten. Du guckst den Tangens einfach nach:
tan 3,4° = 0,05941
umgerechnet in Prozent: 5,94%
Das ist mal gerade eben unter der Vorschrift von 6%, aber zulässig.
c) kannst du mit derselben Skizze sicher selber ausrechnen.
Die Hypotenuse ist wieder die schräge Rampenlänge.
tan(alpha) = Höhe/Länge
-> alpha = artan(Höhe/Länge)
Steigung in % = Höhe/ Länge
zB zulässige Höhe h= Länge * 0.06
lg