Kann mir hier jmd helfen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Minijobs kann dein Arbeitgeber sich aussuchen, in welcher Form dieser besteuert werden soll:

  • Entweder wird die Lohnsteuer pauschal mit 2% von den Bruttobezügen einbehalten ODER
  • individuell über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (über eine Steuerklasse).

Du musst jetzt einfach ankreuzen, welche der beiden Methoden dein Arbeitgeber nun genommen hat bzw. anwenden soll und dort "ja" ankreuzen (bei der anderen Methode dann "Nein").

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig