Kann mir der führerschein noch entzogen werden?

3 Antworten

Das wird dir hier wohl niemand eindeutig beantworten können aber möglich wäre das schon. Und wie hier geschrieben wurde zählt tatsächlich der Tattag/Tagzeitpunkt. Aus diesem Grunde werden ja auch Personen nach dem Jugenrecht bestraft wenn sie schon weit das Jugendalter hinter sich haben. Aber am Tattag waren sie das dann nun mal. Klingt zwar komisch, ist aber so heißt es ja so schön.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Wäre es nicht einfacher gewesen das direkt den anwalt zu fragen? Da hast du ja gleich ne fachkundige quelle.

Nach meinem verstädniss gilt hier auch der tatzeitpunkt. Sprich die tat fand in der Probezeit statt. Und wird ggf. auch dann so gewertet mit den konsequenzen. Also ggf. probezeit verlängerung oder halt wenns so schlimm war entsprechendne führerschein entzug.

Wieviel zuviel war das denn? Muss ja schon einiges gewesen sein.

Auch solltest du ggf. deine farweise überdenken wenn du in den ersten 2 jahre schon 3 mal geblitzt wurdest...

Es ist egal, wann du aus der Probezeit draußen bist. Es gilt der Tatzeitpunkt und nicht wann du den Bußgeldbescheid bekommen hast. Wenn du so einen tollen Anwalt hast, der eigentlich eh nichts für dich erreicht hat, frag doch den was noch kommen kann.