Kann mich jemand filmen und anzeige wenn ich zu schnell fahre?

2 Antworten

Es gibt keinen genau passenden Paragraf für diese ,Donuts’. Es greift aber das Strafgesetzbuch. Damit handelt es sich bei den Drifts um Straftatbestände: In Paragraf 315c und 315d ist festgehalten, dass ein solches oder ähnliches Verhalten im Straßenverkehr verboten ist. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Da wird immer der Einzelfall geprüft. Das Strafmaß ist abhängig davon, ob etwas beschädigt oder jemand gefährdet oder sogar verletzt wurde. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung kannst Du allerdings nicht bestraft werden, da es keine Messung gab. Falls euer Donut gefilmt wurde, wird das Videomaterial als Beweis gegen dich/euch verwendt werden und die zweite Person wahrscheinlich als Zeuge aussagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Deutschland darf grundsätzlich jeder jeden wegen irgendwas anzeigen.