Kann mich der Vermieter zwingen, bei den jetzigen Temperaturen, meine Einfahrt/Stellplatz Auto von Unkraut zu befreien?
Natürlich bin ich verpflichtet den Stellplatz sauber zu halten. Das ist mir Bewusst.
Bei der momentanen Wetterlage, fühle ich mich nicht in der Lage, das zu realisieren.
Kreislauf-Probleme, Arterienverkalkung der Beine, Bandscheiben OP und Asthma (hohe Luftfeuchtigkeit). Um mich nicht in gebückter Haltung zu bewegen, habe ich das Unkraut, im letzten Jahr, mit einem Brenner entfernt. Ich denke das sich das jetzt von selbst verbietet, bei dieser Trockenheit.
Heute bin ich mit dem Vermieter zusammen geprallt. Der Kerl ist 80 und bei bester Gesundheit. Er meinte ich solle das Unkraut einfach ausreißen, hätte er zu Hause auch gemacht! Was für ein Witzbold. Habe ihm gesagt, sobald die Wetterlage meine Gesundheit nicht beeinträchtigt, werde ich sauber machen!
Mein Wohlbefinden und meine Lebenserwartung sind mir wichtiger, als seine Einfahrt.
Gibt es Vorschriften, über Reinigungsintervalle ? Kann er mich zwingen, seine Interessen über meine Gesundheit zu stellen?
Werde morgen die Reinigung in Angriff nehmen, egal wie. Solltet ihr hier von mir nichts mehr lesen, bin ich dabei liegengeblieben!
4 Antworten
Ich kann aus gesundheitlichen gründen kein Unkraut mehr entfernen.
Man kann aber zu Hilfsmitteln greifen: Mit einer Blumenspritze die Pflanzen an der Wurzeln (wo sie aus dem Pflaster kommen) mit Essigessenz großzügig einsprühen. nach einigen Stunden sind die Pflanzen dann braun (die vertragen die Essigsäure nicht). Dann nimmt man einen Strassenbesen mit harten Borsten und schrubbt die Reste weg. Hilft aber nicht mehr, wenn es schon ein regelrechter Pflanzenteppich ist!
Hab ich heute gemacht, weil ich wusste, dass es am späten Nachmittag regnen wird. Der Regen wäscht gerade die letzten Dreckkrümel weg und der Essiggeruch ist dann auch weg. Der hält sich sonst bis zu 48 Stunden.
Jetzt aktuell so wie so nicht. Aber das genau ist der Grund, weswegen die Flora hervorragend wuchert. Das Zeug kommt ohne Wasser aus.
Steingärten werden moniert und verteufelt, aber meine begrünte Einfahrt geht gar nicht? OK, es stört mich schon selbst und ich werde das im Rahmen meiner Möglichkeiten beseitigen. Es geht im Wesentlichen um das Wann.
Ich verstehe dich, vermeide solche Arbeiten auch bei über 32° C. Was sagt denn der Mietvertrag oder die Hausordnung? Wer ist eigentlich zuständig und wie oft?
Im Notfall such dir einen Nachbarsjugendlichen, der ein paar Euro gebrauchen kann, oder engagiere einen Hausmeisterservice.
"Mietvertrag oder die Hausordnung" Gibt´s hier nicht! Die Mieter sind für alles zuständig! Arbeiten, die in seinen Bereich fallen, werden Ignoriert. (Überdachung, vier Doppelstegplatten gerissen! Er findet keinen Handwerker. Ich weiß auch warum, er will dumping Preise haben und wird deshalb ignoriert! Geiz, und nochmal Geiz!
Wenn diese Aufgabe so auf den Mieter übertragen wurde, bist du dazu verpflichtet. Und wenn du selbst dazu körperlich nicht in der Lage bist, musst du jemanden dafür bezahlen.
Wenn du dazu verpflichtet bist, dann bist du dazu verpflichtet!
Notfalls musst du eben jemanden beauftragen.
Habe mir vor Jahren einen Spritzbehälter gekauft und dann mit Essig und Unkrautendferner rum gesprüht! Abbrennen ist billiger. Mich ärgern nur die Kosten, die mir entstehen und muss mir noch die Meckerei anhören!
Danke für deine Antwort.