Kann man sich in den Mietvertrag einschreiben lassen?
Was muss man da beachten?
4 Antworten
Kann man, wenn der Mieter und der Vermieter einverstanden sind. Fuer den Vermieter ist da eigentlich nur von Vorteil, weil er anschliessend nicht nur einen Mieter hat, sondern eine aus 2 Mietern bestehende Mietergemeinschaft. In dieser haften beide Mieter (eigentlich Gesellschafter der dann entstandenen GbR) gemeinschaftlich im vollen Umfang fuer alle Verbindlichkeiten, die sich aus dem Mietverhaeltnis ergeben. Er kann sich also aussuchen, an wen er sich mit seinen Forderungen wenden will. Zahlt der eine nicht, wendet er sich halt an den anderen.
Ausserdem koennen einzelne Mitglieder der Mietergemeinschaft (Gesellschafter der GbR) den Mietvertrag nicht kuendigen. Das koennen dann nur alle gemeinsam. Stimmt einer nicht zu, muss der andere die Zustimmung einklagen.
Fuer den, der mit in einen Mietvertrag einsteigt, ist das meist der unguenstigere Weg. Besser waere i.d.R. ein Untermietvertrag mit dem betshenden Mieter. Einem solchen muss dessen Vermieter zwar auch erst einmal zustimmen, in den meisten Faellen ist der dazu aber verpflichtet.
Generell hast du keinen Anspruch darauf, dich in einen bereits bestehenden Vertrag aufnehmen zu lassen. Dazu muss der Vermieter einverstanden sein. Ist er das nicht, hast du schlechte karten.
Kein Vermieter ist verpflichtet, dich in einen Vertrag aufzunehmen oder überhaupt einen Vertrag mit dir zu schließen.
Das wäre eine Vertragsänderung. Wenn beide Vertragspartner einverstanden sind, ist das kein Problem.
Nein.
Es sei denn alle beteiligten Personen sind damit einverstanden.
Gebe es irgendwelche Folgen oder ist es einfach ein Nein dann