Kann man selber entscheiden ob man sitzen bleibt oder nicht(Gymnasium,Nrw?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Freiwilliges Wiederholen wird in der Regel nur in Ausnahmefällen gewährt und  wenn es einen Grund für den Leistungsabfall gibt ( z.B. längere Erkrankung, schwerwiegende Probleme im Elternhaus durch Scheidung oder Tod eines Elternteils, etc.) . Freiwilliges Wiederholen wird in der Regel nicht gewährt bei Faulheit oder mangelnder Begabung. Ein Recht darauf gibt es nicht.

Nein, aber man kann freiwillig wiederholen, wenn man es doch geschafft hat.

Hallo fyzzel90,

Jein. Wenn deine Noten zu schlecht sind und kein Ausgleich möglich ist, musst du wiederholen. Je nach Bundesland sind diese Bestimmungen, "wann bleibt man sitzen und wann nicht" unterschiedlich. Für NRW schaust du hier: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/APOen/Sek-I/Schulformspezifische-Regelungen/Versetzung-GY/

Wenn deine Noten zur Versetzung reichen, dann obliegt es deiner eigenen Entscheidung. Du kannst freiwillig wiederholen. Ob es Sinn macht, besprichst du dann am besten mit deinen Eltern und deinem Lehrer. 

LG :)

Ja, ein Jahr lang...

schlechte Arbeiten schreiben - du bleibst sitzen...

gute Arbeiten schreiben - du wirst versetzt.

Wenn du einen Antrag auf Wiederholung stellen möchtest, ist der Schulleiter der Ansprechpartner. Er muss nicht zustimmen, wenn die gewünschte Klasse zu "voll" ist! - Wenn du freiwillig wiederholst, verlierst du deine ggf. schon erreichte Versetzung!

Wenn du eigentlich das Klassenziel erreicht hast, können deine  Eltern (oder du, falls du volljährig bist) eine freiwillige Zurückstufung beantragen. Darüber entscheidet der Schulleiter. Ein Recht darauf gibt es nicht.

Reichen hingegen deine Noten  nicht zur Versetzung, hast du keine Wahl und musst wiederholen.