Kann man mit einem 5 in Österreich sitzenbleiben (Gymnasium Oberstufe)?
Ich bin von der Mittelschule ins Oberstufen-Realgymnasium gewechselt und ich bekomme wahrscheinlich eine 5 ins Halbjahreszeugnis. Ich wollte wissen, kann man mit einer 5 sitzenbleiben? Und wie ist das mit 2 fünfen? Ich stehe derzeit total unter stress. Da ich 3 Tage krank war, muss ich nach den Ferien in der ersten Woche 3 Schularbeiten und unzählige Tests schreiben und nachschreiben.
2 Antworten
5er im Halbjahreszeugnis sind eigentlich egal. Dieses Zeugnis ist nur eine Information, eine Schulnachricht. Ich denke, Deine Schule ist nicht modular, also eine NOST-Schule.
Bei einem 5er in Zeugnis wird abgestimmt bei der Konferenz, ob Du die Klausel erhältst und trotzdem aussteigen darfst. Problem dabei: Du darfst nicht zweimal hintereinander in seinen Fach eine Klausel bekommen. Deswegen sollte man in diesem Fall immer die Wiederholungsprüfung im September zumindest versuchen, und sich die Klausel für das nächste Jahr aufzuheben. Auch kann es im zweiten Jahr schwierig werden, wenn man das erste nicht verstanden hat.
Bei zwei Fünfern musst Du zumindest eine Wiederholungsprüfung schaffen. Über den zweiten Fünfer wird dann abgestimmt.
Bei drei Fünfern muss wiederholt werden. Keine Klausel.
Danach sucht man am besten in den entsprechenden Verordnungen. Diese findet man im Internet, wenn man danach sucht. Meine Suchzeile war: «Österreich Notenausgleich Schule» Im Punkt 2.4 auf Seite 43 wirst Du fündig. Übersetzen musst Du Dir die Begriffe wie «nicht genügend» und «Pflichtgegenstand» selbst. Wenn es bei Euch nur 5 Ziffernnoten geben sollte, ist «nicht genügend» wohl die Note 5. Pflichtgegenstand ist sehr wahrscheinlich das, was wir in D Haupt- und Nebenfächer nennen. Aber da bewege ich auf auf oblatendünnem Eis des Zweidrittelwissens.
Auch habe ich mir nicht alles durchgelesen und weiß nicht, ob es in Österreich die Möglichkeit des Notenausgleichs gibt. In Deutschland gibt es bei 6 Notenziffern die Möglichkeit, eine 5 im Hauptfach mit einer 2 oder 1 in einem anderen Hauptfach auszugleichen. Die 6 kann man nicht ausgleichen.
https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:fc07e936-fce5-4d11-bbb6-9919ae41d2ca/schulrecht_info_3_5822.pdf
Eine 5 im Halbjahreszeugnis führt selbstverständlich nicht zum Sitzenbleiben. Dafür sind die Noten auf dem Jahreszeugnis ausschlaggebend.
Gruß Matti