Kann man einen Goldverkauf rückgängig machen?

5 Antworten

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Leider hast Du keinen Rechtsanspruch auf eine Rückabwicklung. Beim Goldankauf legt man sein Material vor, der Ankäufer nennt einen Preis, und wenn Du diesen aktzeptierst und den Kaufpreis quittierst ist das Geschäft abgeschlossen. Leider gibt es keine gesetztlichen Regelungen über Abzockankäufer, ansonsten wären ja GVG / Goldidee Goldankauf und zahlreiche "GOLD ANKAUF HIER" Händler schon lange vom Markt verschwunden. Am besten immer zu einem grossen Edelmetallhändler oder einer Scheideanstalt gehen, da bei diesen die Masse das Geschäft macht und sie einen Ruf zu verlieren haben. Kleine Innenstadtankäufer leben davon, dass einmal am Tag ein "dummer" reinkommt der sich vorher nicht informiert hat. Aber auch bei den Internetankäufern ist Vorsicht geboten, speziell wenn mit Preisen "bis zu..." geworben wird. Immer darauf schauen, dass die angegebenen Tagesankaufspreise auch verbindlich sind. Also nicht vom höchsten Preis blenden lassen sondern einen Edelmetall-Recycling Betrieb auswählen bei dem Du auch wirklich unterm Strich ausbezahlt bekommst was angegeben wurde.

Bine2007 
Fragesteller
 10.08.2011, 21:17

Ich hatte Glück, und habe alles wieder bekommen. Es war ein Geschäft am Ort und dort wird der Goldankauf für GVG nur so nebenbei getätigt. Das Geschäft hat einen Namen zu verlieren und in einem so kleinem Ort spricht es sich auch schnell herum, wenn Kunden unzufrieden sind.

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Evelyn310771  12.08.2011, 10:54
@Bine2007

Liebe Bine2007:

Das Geschäft hat einen Namen zu verlieren und in einem so kleinem Ort spricht es sich auch schnell herum, wenn Kunden unzufrieden sind.

Du wolltes das vielleicht nicht, aber der Satz ist leider negativ für das Geschäft!

Wie kann du jetzt behaupten, dass du zum Zeitpunkt des Verkaufes unzufrieden warst, dann hättest du es nicht verkauft, oder? Er hat dir ein Angebot gemacht und du hast es angenommen, also warst du zufieden mit dem Angebot!

Ich kenne aus meiner Lebenerfahrung, "Kunden" die wirklich glauben, dass sie alles bekommen was ihnen in den Sinn kommt, nur weil ein kleiner Geschäftsmann in einem kleinen Ort seinen guten Ruf verlieren könnte. So auf die Art, was will den der, ich bekomm eh alles und wenn nicht dann zerstöre ich eben seinen guten Ruf. Deshalb bitte nicht solche Sätzte wenn einem doch was Gutes widerfahren ist. Der Kunde hat zwar die Macht, aber so sollte er sie nicht ausspielen, das ist unfair.

Dass, du dich vor dem Verkauf nicht informiert hast, kannst du dem Geschäftsmann nicht anlasten. Dich hat vorher der wirkliche Wert deines Altgoldes nicht interessiert. Hintennach hat des immer so einen fiesen Nachgeschmack, denn es war nicht der Fehler des Geschäftes, sondern (wenn man bei der Wahrheit bleibt) deine Unwissenheit. Sie haben nur kulanterweise deinen Unwissenheit ausgemerzt.

Hättest geschrieben: Mann, ich bin glücklich sie haben mir mein Gold (kulanterweise) zurückgegeben, und ich kann einen erneuten Versuch starten mein Gold zu verkaufen, aber jetzt informiere ich mich voher, bevor ich es verkaufe, wäre für das Geschäft positiver gewesen.

LG Evelyn

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Du hast doch sicher einen Vertrag mit dem Käufer gemacht. Da kannst Du nicht einfach hingehen und Dein Gold zurückfordern. Außerdem wird immer wieder gewarnt vor den Aufkäufern aus der Werbung und im Internet.

Der wird sich nicht darauf einlassen, weil er weiss dass der Goldpreis gestiegen ist und weiter steigt.Rückgängig machen braucht er es auch nicht,

Nein, verkauft ist verkauft - Vertrag ist Vertrag. Wenn Du erst verkaufst und Dich hinterher informierst ist das Dein Problem. Das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt den Abschluss von Kaufverträgen, schützt aber nicht vor guten / schlechten Geschäften.

Ausgenommen sind natürlich Fälle von arglistiger Täuschung, z.B. wenn der Ankäufer Dir erzählt hat dass es schlechtes 333er Gold war und tatsächlich ist es höherwertig. Hat er dagegen nur einen sehr niedrigen Preis geboten und Du bist darauf eingegangen ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Nein, der wird mit Sicherheit nicht einstimmen. Schließlich wird er den Schmuck jetzt teurer verkaufen... Du hättest dich vorher genauer informieren sollen, grade beim Juwelier sagen die meist den richtigen Preis, insofern du es nur schätzen lassen möchtest. Du musst es ja dort nicht verkaufen oder denen gleich auf die Nase binden, sondern einfach mal unverbindlich fragen und schätzen lassen.

vlg.