Kann man einen Doppelnamen abgeben bzw. nach Hochzeit seinen Geburtsnamen wieder annehmen?

2 Antworten

Nach der Heirat einen Doppelnamen zu führen setzt voraus, dass ein Ehename bestimmt wurde. Dieser kann nicht abgelegt werden! Somit ist es auch nicht möglich, auf den Geburtsnamen als einzigen Familiennamen zurückzukehren. Allein der dem Ehenamen vorangestellte oder angefügte Name (Geburts- oder früherer Ehename) kann durch Erklärung beim Standesamt wieder abgelegt werden.

Will man nach der Heirat nur seinen Geburtsnamen behalten, kann diesem Wunsch nur dadurch entsprochen werden, dass kein Ehename bestimmt wird. Ein Ehename kann nachträglich noch bestimmt werden, solange die Ehe besteht.

Durch eine behördliche Namensänderung eines der Ehegatten den Ehenamen abzulegen und auf den Geburtsnamen zurück zu kommen halte ich für nahezu aussichtslos, es müssen dazu gewaltige Gründe vorliegen.  

Das ist möglich. Allerdings nur unter extrem hohem bürokratischem Aufwand...