Kann man einen Arbeitsvertrag nach "Kundenlauf" anpassen?
Hallo,
verurteilt mich bitte nicht direkt.
Ich arbeite in der Möbelbranche, meinen Job mag ich wirklich aber im Sommer ist es hier sehr "tot". Kann Mann einen Arbeitsvertrag im Sommer mit weniger Stunden anfragen und im Winter wieder VZ sozusagen. Man könnte doch die Provisionsgrenze für gewisse Monate herunterschrauben. Wie ist das rechtlich und mit Urlaub, kann mir da wer sagen ob das sehr umständlich ist? Ob sich das lohnt überhaupt vorzuschlagen?
DANKE
2 Antworten
Grundsätzlich kannst du das arbeitsvertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dort besteht Vertragsfreiheit. Lediglich du und der Arbeitgeber müssen dem zustimmen.
Wenn du das Verfahren nach dem TzBfG beschreiten willst, dann muss du mindestens 6 Monate beim Arbeitgeber bereits beschäftigt sein und dem Arbeitgeber in Textform mitteilen, wie und an welchen Tagen gearbeitet werden möchte. Der Arbeitgeber hat dann innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform begründet abzulehnen, wenn er dies nicht möchte. Alles dazu regelt § 7 TzBfG, da dies nicht von Dauer sein soll. Du würdest dann natürlich auch weniger Einkünfte haben.
Soweit sich die Anzahl der Arbeitstage nicht ändert, ändert sich auch nicht die Anzahl der Urlaubstage.
Wenn du anstrebst, dass du im Sommer weniger arbeitest und dafür im Winter länger arbeitest, um so im Jahresschnitt ein gleichmäßiges Einkommen zu haben, ist dies unter Zustimmung des Arbeitgebers auch möglich, soweit die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG nicht überschritten wird. Dort heißt es: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Na ja, in der Baubranche machen Sie im Sommer viele Überstunden und bauen die im Winter als Zeitausgleich wieder ab.
Ich denke dass muss man mit dem Arbeitgeber individuell ausmachen...