Kann man eine Anzeige wegen übler Nachrede bekommen, wenn man die Person nicht namentlich genannt hat?
5 Antworten
Wenn die "üble Nachrede" eindeutig einer Person zugerechnet werden kann, kann diese Person dich anzeigen. Ob du dann tatsächlich bestraft wirst, entscheidet ein Richter.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Wenn deutlich erkenntbar ist welche Person gemeint ist, dann ja, selbstverständlich.
Es ist egal ob du sagst 'das Fast-Food Restaurant mit dem großen gelben M in der XY-Straße' oder 'McDonalds in der XY-Straße'.
Ja, kann man. Es reicht wenn man weiß welche Person gemeint ist, dafür muss man nicht zwingend ihren Namen nennen.
Wenn erkennbar ist, welche Person gemeint ist, klar.
@Regina3
Das man es eigentlich nicht erkennen könnte
Naja - sage zu einem Polizisten "Bulle" - dann ist doch alles klar ...
Und wenn es eigentlich nicht erkennbar ist?