Kann man eine Anzeige wegen übler Nachrede bekommen, wenn man die Person nicht namentlich genannt hat?

5 Antworten

Wenn die "üble Nachrede" eindeutig einer Person zugerechnet werden kann, kann diese Person dich anzeigen. Ob du dann tatsächlich bestraft wirst, entscheidet ein Richter.

Wenn deutlich erkenntbar ist welche Person gemeint ist, dann ja, selbstverständlich.

Es ist egal ob du sagst 'das Fast-Food Restaurant mit dem großen gelben M in der XY-Straße' oder 'McDonalds in der XY-Straße'.

Ja, kann man. Es reicht wenn man weiß welche Person gemeint ist, dafür muss man nicht zwingend ihren Namen nennen.

Naja - sage zu einem Polizisten "Bulle" - dann ist doch alles klar ...