Kann man diese Arbeitsbescheinigung schon wärend der Kündigungsfrist abgeben?
Es geht um AlG1 Antrag. Da wird diese Arbeitsbescheinigung verlangt die der AG ausfüllen muss. Bin bis 23.07. in der Kündigungsfrist.
Kann ich das jetzt dem AG schon übergeben?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, ALG I, Arbeitsamt
Kannst Du, um so schneller kann dein Anspruch berechnet und ausgezahlt werden, rückwirkend für den Monat.
Hoffe mal das Du dich auch schon arbeitssuchend gemeldet hast, nicht das Du wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach § 159 SGB - lll mit einer Sperre von 1 Woche rechnen musst ?
Ja, kannst du. Je schneller, desto schneller ist der AG hoffentlich
Ja schon seitdem ich die Kündigung bekam.