Kann man dem Hausarzt kriminelle Sachen aus der Vergangenheit erzählen, weil er der Ärztlichen Schweigepflicht unterliegt?
War man wegen den "kriminellen Sachen" schon bei der Polizei?
Nein
2 Antworten
Wenn das medizinisch relevant ist, solltest Du das sogar, damit man Dich richtig behandeln kann. Ärzt*innen dürfen die Schweigepflicht gegenüber der Polizei nur brechen, wenn sonst andere gefährdet werden. Bei Straftaten, die bereits in der Vergangenheit liegen und bei denen keine Wiederholungsgefahr besteht, ist das nicht der Fall.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin schon lange körperlich und psychisch krank.
Das würde ich nicht riskieren.