Hallo Community,
A) Wann genau wird das BKA eingeschaltet bzw. wofür ist das BKA genau zuständig? (Ab wann ist das Nichts mehr für die Polizei)
B) Und wie genau wird das BKA eingeschaltet? Macht das die Polizei oder wird als Bürger auf das Amt zugegangen bzw. geht das BKA auch auf betroffene Bürger zu?
C) Können/Dürfen Angestellte des BKA für private Zwecke Nachforschungen anstellen?
D) Ab wann wird ein Fall aufgenommen? Was muss ein Verdacht mitbringen, damit dem weiter nachgegangen wird?
E) Kann nachwirkend ein Fall aufgenommen werden? Und wenn ja, was muss dafür Vorliegen?
F) Kann sich eine Person nachwirkend dafür entscheiden die/den Anzeige/Verdacht (oder wie auch immer das genannt wid, das erhoben wird) zurückzuziehen? Oder geht das BKA dem solange nach, bis alles unabhängig abgeklärt ist? (Ab wann kann ein Verdacht zurückgezogen werden und hat das Konsequenzen)
G) Sind für Betroffene die Zuständigen des BKA anonym? Oder gibt es da eine Art Verpflichtung offen gegenüber Betroffenen zu sein?
H) Wer kann alles eine Anzeige aufgeben? (oder wie auch immer Fachsprachlich das genannt wird, das dort aufgegeben wird)
Ich weis die Frage sind ohne Kontext und auch nicht immer pauschal zu beantworten, aber Danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten :)
Ich bitte nur um wahrheitgemäße, ausführliche Antworten.