Kann man als Student auch Teilzeit arbeiten statt als Werkstudent?
Hi könnte mir vielleicht einer diese Frage beantworten?
kann man statt eines werkstudentenjobs auch einen ganz normalen Teilzeit Job nachgehen so das die Krankenversicherung mit den teilzeitjob abgerechnet wird?
da ich ein gepfändetes Konto besitze und aktuell bei der Krankenkasse als studentenversichert bin kann man das ändern ? Dann könnte ich halt 111€ im Monat mehr zur Verfügung haben was aktuell in meiner Situation wichtig ist.
da mein Bafög eh demnächst abläuft würde ich neben meinem Studium halt immer Teilzeit arbeiten auch wenn bei der Krankenkasse mein Studentenstatus wegfällt.
ps: habe für das kommende Semester sehr gut vorgearbeitet sodass ich die nächsten Monate gut arbeiten gehen kann.
Oder ist das rechtlich nicht erlaubt als Student ?
vielen Dank :)
2 Antworten
Ähnlich dem Werkstudentenjob sind 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit unschädlich für das Studium - bei mehr als 20 Wochenstunden bist du dann eben mehr Arbeiter als Student und verlierst somit deinen Studentenstatus mit allen Folgen: z.B. verlieren die Eltern den Kindergeldanspruch für dich :-((
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dann könnte ich halt 111€ im Monat mehr zur Verfügung haben was aktuell in meiner Situation wichtig ist...
Irrtum - dir werden doch dann die Sozialversicherungsbeiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen von ca. 10% (bei >450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (bei <1300€ mtl. Bruttolohn)!
Gruß siola55
Ja aber ich wäre gepfändet und das würde mir ja vom Bruttolohn abgezogen werden und bei der studentischen Krankenversicherung muss ich ja selber überweisen und das nimmt sozusagen 111€ Im Monat vom pfändungsfreien Konto den Platz weg.
zum Kindergeld bin bereits 25 und habe nurnoch 1 Jahr vor mir (Studium)
Bis 20 Stunden wöchentlich sind möglich (dazu zählt auch das Wochenende)
Wenn du mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, verlierst du den Status "Student". Das wird wie eine Vollzeitbeschäftigung angesehen.
Mit 5400€ Jahresbruttolohn bist du bei einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob doch gar nicht krankenversichert; ergo bleiben deine 111€ KV-Beitrag weiterhin bestehen :-((
Bin 25 Jahre alt bin aus der familienversicherung raus
Ich hatte heute beim Bafög Amt angerufen sie meinte zu mir es ist egal wie lang ich arbeite Hauptsache ich überschreite die 5400€ Nicht sonst wird mir was gekürzt.