Kann man als Gesellschafter in einer GbR Gegenstände kaufen?
Die Frage ist etwas komisch formuliert und die Antwort ist ja, aber in welchem Rahmen?
Wenn wir jetzt z.B. Stifte und einen Block kaufen, dann wird es denke ich kein Problem sein. Aber wie ist es mit teuereren Sachen, z.B. einem Laptop?
Ist es eine Gewinnminderung? Kann eine GbR Theoretisch soviel ausgeben, wieviel sie hat?
Die Sachen werden 100% dafür genutzt die GbR weiterzubringen. Die GbR hat steht unter der Kleinunternehmer Regelung.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
2 Antworten
Hi,
merkwürdige Frage ...
Ein Gesellschafter einer GBR ist i. d. R. ein Gewerbetreibender und kann natürlich alles kaufen, was dazu dient sein Gewerbe auszuführen. Das können Büroartikel aller Art sein und natürlich auch Rechner, Aktenvernichter oder ein Safe. Sogar eine komplette Büroeinrichtung wäre möglich.
Das alles sind natürlich Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.
Eine Grenze nicht. Das ganze muss halt logisch, schlüssig und im Rahmen sein. Wenn Du für eine kleine 2-Mann Firma eine Büroeinrichtung für 500.000 € kaufst und einen Porsche als Firmenwagen dann fragt das Finanzamt schon mal nach.
Aber alles was nötig und sinnvoll ist bzw was man begründen kann, kann man auch kaufen
Naja höherwertige Anlagegüter wie PC's, Fahrzeuge und techn. Anlagen sind über die gewöhnliche Nutzungsdauer nach der Abschreibungstabelle abzuschreiben bzw. mindern den Gewnn nicht mit der Ausgabe sonder über die Abschreibungen. Sollten Betriebsausgaben notwendig sein, dann gibt es keine Grenzen, evtl. führen diese Betriebsausgaben zu einem negativen Betriebsergebnis.
Beispiel du schaffst ein Firmenfahrzeug für 30.000.- Euro an, dann wird das Fahrzeug auf 5 Jahre abgeschrieben die max. Abschreibung pro Jahr wären 6.000.- Euro nur diese gehen als Betriebsausgaben in die EÜR ein. Bei der Abschreibung ist das Kaufdatum wesentlich, es darf nur zeitanteilig abgeschrieben werden. Wenn ein Fahrzeug im Oktober angeschafft wird, darf die Abschreibung nur zeitanteilig für 3 Monate angesetzt werden (6000.- / 12 Monate = 500.- pro Monat, also für 3 Monate 1.500.- Euro Abschreibung!!!).
Gibt es denn eine Grenze, bis wohin der Gewinn gemindert werden kann?