Kann jemand das Zeugnis beurteilen. Seid bitte ehrlich? Was bedeutet, "war gegenüber allem Neuen aufgeschlossen"?
Herr XXXX verfügt über ein sehr gutes Fachwissen und löste durch dessen sichere Anwendung auch schwierige Aufgabe. Dabei führte er alle Aufgaben stets mit großer Umsicht, großem Wissen und hohem Engagement aus. Herr XXXX war gegenüber allem Neuen aufgeschlossen. Durch sein ausgeprägt logisches und analytisches Denkvermögen fand er für alle notwendig auftretenden Herausforderungen stets gute Lösung. Im Stresssituationen erzielte Herr XXXX sehr gute Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und war auch stärksten Arbeitsfall immer gewachsen. Er arbeitete stets mit Sorgfalt und Genauigkeit. Durch seine zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeit hat er stets sehr gute Ergebnisse erzielt. Herr XXXX war immer pflichtbewusst und stets zuverlässig. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Wegen seines freundlichen Wesens und seines kollegialen Verhaltens schätzten ihn Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen. Sein Verhalten ihnen gegenüber war stets jederzeit einwandfrei.
Herr XXXX scheidet zum 31.08.2017 aus dem Unternehmen aus. Wir bedanken ihm für seine wertvolle Arbeit und stets sehr gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alle Gute.
6 Antworten
Ich finde das Zeugnis total konfus. Einerseits heißt es "Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.", was ja sehr gut ist, dann aber vorher "Herr XXXX war gegenüber allem Neuen aufgeschlossen.", was soviel heißt, wie "er hat sich zwar dafür interessiert, hat es aber weder angenommen noch umgesetzt". Komisches Zeugnis.
Dieses Arbeitszeugnis zu zerlegen und zu beurteilen ist aus meiner Sicht nicht möglich.
Ich schließe mich der Ansicht von Pasha78 an, dass das Zeugnis einen merkwürdigen Eindruck hinterlässt. Duseltier drückt es sogar noch drastischer aus und könnte auch nach meinem Eindruck durchaus richtig liegen.
In dem Auszug des Arbeitszeugnisses finden sich viele klassische Formulierungen aus der Zeugnissprache, die aber nicht konsequent ausformuliert wurden und sich teilweise auch widersprechen:
Das beginnt schon im ersten Satz. Es wird ein sehr gutes Fachwissen bescheinigt aber es fehlt meiner Erfahrung nach im Folgenden die Formulierung auch alle schwierigen Aufgaben. Dementsprechend fällt eben auch der Satz "war gegenüber allem Neuen aufgeschlossen" so auf.
Hierfür finden sich im weiteren Verlauf noch diverse Beispiele.
Für eine weitergehende Analyse fehlt vor allem der Beruf und die Tätigkeitsbeschreibung, denn bei bestimmten Tätigkeiten kann das Fehlen einer Eigenschaft aber auch die besondere Erwähnung in der Beurteilung sehr viel Negatives aussagen.
Zusammenfassend würde ich es so formulieren wollen: Fände ich ein solches Arbeitszeugnis bei einem Bewerber, würde es bei mir großes Stirnrunzeln auslösen.
P.S. Sind die Rechtschreibfehler durch das Abtippen entstanden und / oder hat der ursprüngliche Verfasser große Probleme mit der deutschen Grammatik ?
Dieser Zeugnisausschnitt wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Hast du das selbst verfasst?
Sind die Grammatikfehler von dir?
Hier wurde in Teilen versucht, ein (sehr) gutes Zeugnis auszustellen, durch eine Aneinanderreihung von Floskeln, was allerdings nicht gelungen ist.
Und gleich hinterher dann der A-tritt: wenn ein Mitarbeiter "allem Neuen gegenüber aufgeschlossen ist", so bedeutet es im Arbeitszeugnis, dass er komplett inkompetent ist. Eine schlimmere Aussage kann man kaum machen.... Ob der Zeugnisschreiber das aber weiß, kann ich nicht beurteilen...
Du wolltest ehrliche Antworten: das Zeugnis ist für die Tonne.
... und außerdem unvollständig, weshalb man es sowieso nicht abschließend beurteilen kann!
Da versucht eine Person, die weder der deutschen Sprache, noch des Zeugnisschreibens wirklich kundig ist, eine Lobhudelei auf 1er-Niveau zusammenzustoppeln.
Übersetzt:
Er hat es aber nicht geschafft, das Ganze in die Praxis umzusetzen.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis.php