Kann jeder eine Betreuung anregen?

3 Antworten

Natürlich, jeder kann eine Betreuung anregen. Das Gericht prüft, ob eine Bestellung eines Berufsbetreuers notwendig ist. Sollte kein Verdacht des Gerichts vorliegen, sodann kommt es zur Einstellung des Verfahrens.

ja, jeder kann eine Betreuung anregen. Aber das bedeutet nicht, dass ein Richter dann auch automatisch eine einsetzt. Das wird genau geprüft und dann entschieden.

Nein, das kann nicht jeder und schon gar nicht ohne ärztliche Nachweise.