Kann ich vom Auftrag zurücktreten?
Vor 8 Wochen bekam ich von einem Glaser die Zusage, dass er mir die kaputte Scheibe zwei Wochen später einbauen würde.
Ich warte immer noch…
Nach 4 Wochen rief ich an und da hat man den Auftrag erst gar nicht gefunden.
Nach Stunden wurde zurückgerufen, weil dann die Papiere wohl aufgetaucht waren.
Man erklärte, das in 10 Tagen alles erledigt sein würde.
Wieder nichts, angeblich kam eine falsche Scheibe an.
Heute sollte mir nun der endgültige Termin zum Einbau genannt werden.
Stattdessen wieder nichts.
Ich möchte den Auftrag jetzt nach 2 Monaten Wartezeit schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen stornieren.
Ist das okay?
3 Antworten
Ist absolut ok. Ich würde ihm nicht mal diese 14 Tage geben, sondern mitteilen, dass nach der wiederholt nicht eingehalten Zusage kein Interesse mehr besteht, mit ihm zusammenzuarbeiten.
Ist es meiner Meinung nach.
okay ist das nicht, aber du könntest ihm eine angemessene Frist setzen. z.B. 14 Tage.. nach Ablauf trittst du vom Auftrag zurück. du beauftragst einen anderen Glaser.
Das hatte ich doch geschrieben, ob ich mit 14tägiger Frist zurücktreten kann.