Kann ich sozialstunden machen als 15 jährige?
Ich wurde beim klauen erwischt und jetzt müssen wir eine Geldstrafe bezahlen ich weiß noch nicht wie viel weil der Brief noch nicht angekommen ist Aber ich wollte sozialstunden machen anstatt zu bezahlen nur ich weiß nicht ob das klappen würde und ob es vom Preis abhängt oder Alter . Kann man einfach da die Polizei anrufen und sagen das man sozial Stunden machen möchte oder würde das nicht klappen ?
5 Antworten
Moin, da du noch unter 18 bist, kann ich dir hinsichtlich der Vertragsstrafe schonmal die Sorgen etwas nehmen. Das heißt, dass du nur beschränkt geschäftsfähig i.S.d §106 BGB bist. Das heißt nun, dass du nur Verträge abschließen kannst, die dir einen rechtlichen Vorteil erbringen. Bei rechtlich unvorteilhaften Verträgen müssen deine gesetzlichen Vertreter dem Vertrag zustimmen, wobei deine Eltern kaum einen Vertrag zum klauen abschließen würden. Im Endergebnis bedeutet dies, dass die Vertragsstrafe wegen des rechtlichen Nachteils als unwirksam zu klassifizieren ist. Die Strafrechtlichen Konsequenzen nach §242 StGB und auch eine evtl. Schadensersatzpflicht für das Produkt bleiben unberührt.
Hallo, erstmal entschuldige ich mich, dass ich meine vorherige Nachricht so unverständlich formuliert habe ^^ Es bedeutet, dass du die Vertragsstrafe von dem Laden in dem du geklaut hast, nicht bezahlen musst, da du wie erwähnt nur beschränkt geschäftsfähig bist. Trotzdem kannst natürlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wie viel Wert hatte den die gestohlene Sache?
War die Zahlungsaufforderung vom Supermarkt oder gabs schon Post vom Gericht, Staatsanwaltschaft etc.?
Also im Laden mussten wir nichts bezahlen , ich hab die Sachen zurück gegeben aber als die Polizei kam meinten die das meine Eltern eine Geldstrafe bekommen werden die meine Eltern dann auch bezahlen müssen aber der Brief ist noch nicht angekommen
Gut, dann ist die Vertragsstrafe wahrscheinlich gegessen. Die Aussage der Polizei halte ich für falsch, da man als Minderjähriger und nicht erwerbstätiger normalerweise keine Geldstrafe zahlt und die Eltern schon gar nicht. Jetzt wäre ein geeigneter Zeitpunkt einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wahrscheinlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach §45 Abs. 01 JGG eingestellt. Am besten trotzdem einen Rechtsanwalt aufsuchen.
https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm
Eine seitens des Händlers eingeforderte Bearbeitungsgebühr / Vertragsstrafe ist nicht in Sozialstunden "umwandelbar" - Diese kann sogar zivilrechtlich eingeklagt werden ..... ( Mahnbescheid, mit daraus folgender Titulierung, nach der diese dann bis zu 30 Jahren eingefordert werden kann.)
Kann die Fangprämie bei Minderjährigen eingeklagt werden....
mit vorgenanntem Suchbegriff findest Du im Netz div. interessante Links .... Informationen.
Ansonsten verweise ich auf die Antwort von ruhrgur
Ich hatte auch früher als ich jünger war auch so einen Fehler begangen (zu klauen) da mussten auch meine Eltern die Geldstrafe zahlen ich musste nix tun und keine Verantwortung tragen was ich grad komisch finde
Zunächsteinmar wäre wichtig zu wissen, wer genau hier weswegen überhaupt eine Geldstrafe zu zahlen hätte.
Bei jugendlichen Tätern ohne eigenes Einkommen ordnen die Gerichte für die Tat an sich in der Regel ohnehin bevorzugt Arbeitsauflagen (Sozialstunden) für den Täter an.
Anders verhielte es sich ggf. bei den sogenannten "Fangprämien" z.B. bei Warenhaus-Dedektiven. Das ist keine gerichtliche Straf- / oder Maßregelungsauflage, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Täter/Erziehungsberechtigten und dem Opfer bzw. dem Warenhaus oder Security-Dienstleister.
Du musst unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht.
Zivilrechtlich möchte der Laden ein "Fangprämie" von Dir. Die musst Du nicht bezahlen. Deine Eltern sollen da einfach widersprechen.
Geldstrafen gibt es bei Jugendlichen nicht. Kommt jetzt darauf an, ob es zu einer Verhandlung kommt. Da kann man nur raten. Könnte bei einer Ermahnung bleiben oder es gibt ein paar Sozialstunden.
ich kenn mich damit nicht aus 😅 aber die Polizei meinte wir bekommen bald eine Geldstrafe die meine Eltern dann bezahlen müssen
Eltern haften niemals für die Kinder. Das kann so nicht sein. Und eine Geldstrafe für Minderjährige gibt es nicht.
So wurde es mir gesagt von der Polizei aber ich versuche einfach mal da anzurufen wenn das Brief angekommen ist dann werd ich einfach fragen ob sozialstunden möglich sind
Lass die Polizei doch damit in Ruhe. Die habeen nichts damit zu tun. Und zum 3. Mal. Es gibt keine Geldstrafen bei Minderjährigen. Und dafür wäre das Gericht und nicht die Polizei zuständig.
Und Forderungen des Ladens sollen Deine Eltern nicht bezahlen sonden zurückweisen. Die müssen das nicht bezahlen.
Hey,kläre das nochmals wo du geklaut hast und die dich erwischt haben,viel Glück 🍀
Tut mir leid Ich verstehe nicht ganz heißt das nun ich kann sozialstunden machen oder nicht