Kann ich nachträglich einen zweiten Vornamen annehmen?
Hallo, wie im Titel genannt würde ich gerne wissen ob ich mir einen zweiten Namen zulegen kann. Gründe: Um eine verstorbenen Person aus meiner Familie zu ehren. /& religiöse Gründe. Kennt sich jemand damit aus? Schon mal danke für sinvolle Antworten.
5 Antworten
Die Vornamensänderung zu der auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens gehört, ist eine Namensänderung, die sich nach dem Namensänderungsgesetz richtet. Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie beim Standesamt. Nach § 3 Abs. 1 NÄG darf der Familienname und nach § 11 NÖG darf der Vorname geändert werden. Es besteht jedoch keine freie Namenswahl. Die Namensänderung muss mit einem wichtigen Grund begründet werden.
Wichtige Gründe können zum Beispiel folgende sein:
- eine erhebliche seelische Belastung des Antragstellers
- religiöse Gründe
- zwangsweise eingeführter Familienname ist Sinnbild für Verfolgung und Unterdrückung
- der Name kann im allgemeinen Bewusstsein den Namenstäger herabzusetzen und sogar der Lächerlichkeit preisgeben
Kommt drauf an, ob das amt das schon als einen grund akzeptiert. Du musst einen Antrag stellen, entweder er wird angenommen, oder eben abgelehnt, so genau kann das hier keiner voraussehen.
Eine Namensänderung ist nicht leicht. Es müssen dafür gute Gründe vorliegen. Das Andenken eines Verstorbenen zu ehren, zählt dazu glaube ich nicht. Ich finde den Gedanken schön, aber glaube nicht, dass es so einfach möglich ist. Meine Vorname ist auch für europäische Verhältnisse nicht gerade der Knaller, ich heiße Eun-mi. Damit muss ich leben.
Kannst du nach § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG oder NÄG) machen.
Es braucht da aber auch einen wichtigen Grund dazu. Ein einfaches "Ich will da jemanden ehren" wird nicht ausreichen.
Ich glaube das du pro Buchstabe zahlen musst.
Bis 50 € .
Kann aber sein dass, ich mich täusche.